Regeln zur Benutzung der Sportanlage und des Vereinshauses

Borussia Empelde von 2013 e.V.

 

 

  • Die tragbaren Tore sind sowohl beim Training als auch bei evtl. Spielen ausreichend zu sichern. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem verantwortlichen Trainer. Nach den jeweiligen Spielen bzw. Trainingseinheiten sind die beweglichen Tore von den Spielfeldern zu entfernen, die Netze abzuhängen und alles an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Die Tore sind mit den dafür vorgesehnen Ketten und Schlössern zu verschließen.
  • Mit den vom Verein überlassenen Trikots, Hosen und Stutzen, Trainingssachen und Trainingsgeräten ist schonend und pfleglich umzugehen. Die Übungsleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Trainingsgeräte (Bälle, Markierungskegel, Trainingstore etc.) nach der Benutzung auf Vollständigkeit überprüft und in den Aufbewahrungsraum zurückgebracht werden.
  • Vor dem Betreten des Kabinentrakts sind die Fußballschuhe auszuziehen.
  • Im Anschluss an das Training bzw. Spiel ist die Kabine und der Vorraum zu kehren.
  • Das schießen mit Bällen gegen die Hauswände ist verboten.
  • Die Trainer und Spielführer haben dafür Sorge zu tragen, dass Kabinen, Duschen, Flure und Toiletten nicht verschmutzt werden. Die Verursacher von Beschädigungen und Verunreinigungen von Wänden, Decken, Böden, Türen und Fenster sind schadensersatzpflichtig. Es ist nicht gestattet Bälle und Fußballschuhe in den Duschen zu reinigen.
  • Das Fotografieren von Mitgliedern/Personen in der Kabine und unter der Dusche ist untersagt.
  • Grobe Unsportlichkeit, wie Beleidigungen und diskriminierende Äußerungen, sind zu unterlassen.
  • Die Trainer werden gebeten, darauf zu achten bzw. einzuwirken, dass alle zum Trainings- bzw. Spielbetrieb gehörenden Personen ihre Abfälle (Flaschen, Kronkorken, Zigarettenstummel u. dgl.) in die dazu vorgesehenen Abfallbehälter werfen.
  • Das Rauchen im Vereinshaus ist nicht gestattet.
  • Alle Einrichtungen der Sportanlage sind pfleglich und schonend zu behandeln.
  • Generell ist die Haus- und Benutzungsordnung für die Sportanlage für alle Mitglieder und Besucher bindend.
  • Den Weisungen des Vorstands ist Folge zu leisten.

                      Der Vorstand